Dienstag den 3.11.2015

Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht: Trotz aller Bedenken, geäußert von Banken und Bankverbänden, hat das Bundeskabinett grünes Licht für das Basis-Girokonto gegeben. Damit wird sowohl Obdachlosen als auch Flüchtlingen der Weg zum eigenen Konto geebnet. Einzige Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag: Der Kunde muss sich legal in der EU aufhalten.

Bislang gab es nur die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedem Interessenten ein Girokonto anzubieten. Sie stammt aus dem Jahr 1995 und hat bis heute nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Denn nach groben Schätzungen müssen mindestens 600.000 Bundesbürger ohne Konto auskommen. Ein echtes Problem, dessen volle Tragweite spätestens bei der Job- und der Wohnungssuche erkennbar wird. Denn Arbeitgeber zählen längst nicht mehr per Scheck oder Lohntüte, und Hausbesitzer wollen ein Stück weit Sicherheit, dass die Miete auch gezahlt wird.

Der nötige Schubs in die richtige Richtung kam von der Europäischen Union. Sie hat die Richtlinie erlassen, auf der das neue Zahlungskontengesetz fußt. Dabei gehen das Justiz- und das Finanzministerium sogar noch einen Schritt weiter als von der EU gefordert. Die Richtlinie sieht vor, dass pro Land nur ein Kreditinstitut verpflichtet werden muss, das Basis-Girokonto anzubieten. In Deutschland werden ab Sommer 2016, sofern auch der Bundestag zustimmt, alle Banken ein sogenanntes Jedermann-Konto im Programm haben müssen.

Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) sieht darin einen zentralen Schritt. Ziel: Alle Menschen sollen „voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“. Mit dem Basis-Girokonto sind Überweisungen und Lastschriften möglich, eine Kontoüberziehung indes nicht. Es gibt auch eine Bankkarte. Die Gebühren für das Konto auf Guthabenbasis müssen sich im üblichen Rahmen bewegen. Bislang sind es übrigens hauptsächlich Sparkassen und Volksbanken, die Flüchtlingen ein Konto anbieten.